Notariat

Abgeredet vor der Zeit gibt nachher keinen Streit. (Anonymus)

Das heißt, dass ich Sie in meiner Funktion als unparteiischer Berater betreue.

Ich kläre mit Ihnen den Sachverhalt, erforsche Ihren Willen und berate Sie in notariellen Rechtsgeschäften. Dieses erfolgt entweder bevorzugt durch ein persönliches Gespräch in meinem Beurkundungszimmer oder durch schriftliche und/oder fernmündliche Angaben von Ihnen.

Nötigenfalls führe ich die notwendigen Besprechungen mit Ihnen auch in Ihrem Hause.

Von der Beratung über die Gestaltung bis hin zur Durchführung stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Es gibt u. a. folgende Rechtsgeschäfte, die beurkundungspflichtig sind:

  • Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge, Tausch- und Schenkungs- und Überlassungsverträge

  • Bestellungen und Löschungen von Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch, Bestellungen und Löschungen von Grundpfandrechten im Grundbuch

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (z. B. Vereinbarungen zum Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Übertragung von Grundbesitz)

  • Erbscheinsanträge, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht

Testamente sowie General- und Vorsorgevollmachten und/oder Betreuungs- und Patientenverfügungen sind nicht zwingend beurkundungspflichtig, wobei es hier auch Ausnahmen gibt. Ich zeige Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne die Vorteile einer Beurkundung dieser Rechtsgeschäfte auf.

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit ich Sie in Ihren notariellen Angelegenheiten unterstützen kann.

Die Wahl des Notars kann Ihnen nicht von Ihrem Vertragspartner vorgeschrieben werden. Es muss bei allen Beteiligten Einigkeit bestehen.

Die Kosten für die notariellen Rechtsgeschäfte sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.